Neuer Kurbeitrag ab 1.1.2021

Die Gemeinde Steingaden hat die Satzung über die Erhebung des Kurbeitrages überarbeitet.

Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

10.12.2020

Beschreibung der Ferienwohnungen
Die Begriffe abgeschlossene Wohneinheit, Zentralheizung, Autoabstellplatz auf dem Grundstück gelten als Standard für alle Ferienwohnungen und sind nicht eigens aufgeführt. Lediglich Abweichungen sind angegeben.

Kurzaufenthalte
Die Preisangaben verstehen sich in der Regel für einen Aufenthalt ab drei Übernachtungen.
Für Kurzaufenthalte, sowohl bei Privatzimmern als auch bei Ferienwohnungen, wird in den meisten Häusern ein Zuschlag erhoben.

Allgemeine Hinweise

  1. Die Tourist Information Steingaden ist ausschließlich Herausgeber dieses Gastgeberverzeichnisses und hat nicht die Stellung eines Vermittlers der angebotenen Unterkünfte.
  2. Empfehlungen einzelner Beherbergungsbetriebe können durch die Tourist Information nicht erfolgen. Es wird deshalb gebeten, Anfragen und Zimmerbestellungen direkt bei den betreffenden Vermietern vorzunehmen. Die Tourist Information gibt jedoch gerne Auskunft, welche Quartiere in der gewünschten Zeit frei gemeldet sind.
  3. Die Angaben über Unterkünfte in diesem Verzeichnis beruhen auf den Angaben der Beherbergungsbetriebe. Die Tourist Information Steingaden übernimmt für die Angaben keine Haftung.

Gastaufnahmebedingungen
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Beherbergungsbetrieb. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den ver­einbarten oder betriebsüblichen Preis zu be­zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Ferienwohnungen mit 10 %, bei Übernachtung mit Frühstück mit 20 %, bei Halbpension mit 30 % und bei Vollpension mit 40 % als angemessen erachtet.
  5. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhersehbarer Fälle entbindet den Gast nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbenutzung eines vom Beherbergungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten.
  6. Reiserücktrittskosten-Versicherung:

Wir empfehlen unseren Gästen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Informationen und Versicherungs­unterlagen verschiedener Anbieter erhalten Sie im Internet.

Der Kurbeitrag
Selbstverständlich wollen wir Ihnen den Aufenthalt in Steingaden so angenehm wie möglich machen. Um dies in die Tat umzusetzen, hilft uns unter anderem Ihr persönlicher Beitrag in Form des Kurbeitrages, der für Leistungen wie z.B. die Pflege der Wanderwege, Veranstaltungen etc. verwendet wird.
Der Kurbeitrag wird nach Aufenthaltstagen berechnet (An- und Abreisetag gelten als 1 Tag) und beträgt pro Tag für

1. Erwachsene1,00 €
2. für Kinder ab dem 13. bis zum vollendet 18. Lebensjahr0,50 €
3. für Teilnehmer gewerblich organisierter Tagungen und Seminare0,50 €


Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad ab 70 % frei (nur gegen Vorlage des Ausweises). Begleitperson nur bei Vermerk im Ausweis frei.                                                                          

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.

Mit der Anmeldung erhalten Sie auch die Gebietsgästekarte Pfaffenwinkel, mit der Sie verschiedene Ermäßigungen nicht nur im Pfaffenwinkel, sondern auch in den benachbarten Tourismusgebieten erhalten.
 

Klassifizierung

Sterne im Gastgeberverzeichnis
Damit Sie sich leichter orientieren können, hat sich ein Teil unserer Gastgeber an der Klassifizierung der Ferienwohnungen durch den Tourismusverband Pfaffenwinkel beteiligt. Die Sterne sagen Ihnen, was Sie im jeweiligen Urlaubszuhause in etwa erwartet. Die Klassifizierung der Betriebe ist eine freiwillige Sache, an der sich manche Gastgeber noch nicht beteiligt haben; auf deren Ausstattungsstandard kann dadurch aber nicht geschlossen werden.

Bitte beachten Sie:
Ferienwohnungen und Privatzimmer sind nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes (nach nationalem Standard) klassifiziert. Diese Klassifizierung ist speziell auf die Anforderungen für Ferienwohnungen, Pensionen und Privatzimmer abgestimmt und nicht identisch mit den gehobenen Anforderungen der Deutschen Hotelklassifizierung. Ferienwohnungen werden mit dem Zusatz „F“ und Privatzimmer mit dem Zusatz „P“ dargestellt.

F*/P* Zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Grundausstattung
vor­handen und in gebrauchsfertigem Zustand bei insgesamt vorhandenem,
solidem Wohnkomfort.

F**/P**  Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Zustand, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

F***/P*** Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

F****/P**** Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.

F***** Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im
Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes.

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 - 17.00 Uhr.
Juli und August:
Mo - Fr: 8.00 - 12.00 Uhr
Mo, Di, Do, Fr: 14.00 - 17.30 Uhr.

Tourist Information Steingaden
Krankenhausstraße 1, Tel. 08862/200
info@steingaden.de